Aus dem Alltag…

Große Herausforderungen finden wir spannend und wir stellen uns ihnen mit ebenso großer Begeisterung. Manchmal sind es aber auch die kleinen Probleme von nebenan, die uns anspornen. Eine kurze Geschichte zu einer nicht untypischen Fehlentscheidung, die für ein Kleinunternehmen fatale, existentielle, Folge hätte haben können.

Ein kleines Yogastudio in unserer Gegend. Ein Ort, um in entspannter Atmosphäre eine Auszeit zu nehmen und Kräfte zu tanken. Ein Ort, nette Menschen zu treffen – man kennt sich. Das Angebot ist vielfältig und diese Vielfältigkeit und die Unterschiedlichkeit der Yogatrainer zeichnet dieses Yogastudio aus. Unvermittelt wird diese Idylle getrübt. Im Gespräch kündigt uns die Studioleitung an, das Angebot umfänglich und inhaltlich aufgrund unvorhergesehener wirtschaftlicher Umstände kürzen zu müssen. Uns interessiert was hier passiert ist?

Als selbstständige Yogalehrerin wähnte sich die Studioleitung über Jahre in dem Glauben, nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig zu sein. Weit gefehlt, wie sie jetzt eines Besseren belehrt wurde: Versicherungspflicht bei Bildungsberufen: Als selbstständig gelten Lehrer, wenn sie an Schulen, Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen unterrichten…Der Lehrbegriff wird dabei weit ausgelegt: So gehört Nachhilfe ebenso dazu wie Golf- oder Aerobicunterricht. Auch selbständige Coaches, Trainer, …sind Lehrer.“, so die Auslegung der Deutschen Rentenversicherung. Die Folge: Nachzahlung der nicht geleisteten Rentenversicherungsbeiträge ab 2013 in Höhe von 30.000,00 Euro über einem Zeitraum von fünf Jahren.

Ein finanzieller Brocken, der so nicht zu stemmen ist. Von der Mitteilung überrannt und in kurzsichtigen Aktivismus verfallen beschließt die Studioleitung, dass Kosten eingespart werden müssen. Der Ansatzpunkt ist schnell gefunden. Schließlich ist hinlänglich bekannt, dass Personalkosten als eine der höchsten Kostenpositionen in Unternehmen zu Buche schlagen. Unweigerlich fällt ihr Blick auf zwei auf geringfügiger Beschäftigungsbasis eingebundene Yogatrainer und nichts liegt näher als diese Personalkosten, rund 6.000,00 Euro pro Jahr, einzusparen. Das wirkt sich zwar auf die Angebotsvielfalt aus, entspricht aber den aufzubringenden finanziellen Mitteln, womit das Problem gelöst wäre.

Als wir von der Geschichte und dem Vorhaben erfahren, sehen wir uns, auch aus einer Verbundenheit zum Unternehmen verpflichtet, die Rechnung neu aufzumachen. Rein rechnerisch passt das Vorhaben wie die Faust aufs Auge – aufgehen wird die Rechnung trotzdem nicht! Eine unbekannte Größe wurde nicht kalkuliert, nämlich die Kunden und deren Erwartungen. Wir sprechen über rund 200 enge Kundenbeziehungen, die sich der Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit des Angebotes wegen bewusst an das Yogastudio gebunden haben. Die Kundenerwartungen sind somit klar und genauso klar ist, dass diese mit Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht mehr erfüllt werden. Die Folge nicht erfüllter Kundenerwartungen ist die Kundenabwanderung. Dies zu verhindern liegen die Alternativen auf der Hand.

Ergebnis A:

Dem ökonomischen Prinzip folgend das bestehende Angebot durch weitere Alleinstellungsmerkmale ergänzen, bewerben und dadurch neue Kunden zu akquirieren. Wir reden über rund 10 Neukunden, die rechnerisch erforderlich wären.

Ergebnis B:

Das bestehende Angebot festigen und dadurch die Bestandskunden langfristig binden. Die durchweg engen Kundenbeziehungen lassen es zu, das Problem mit offenem Visier zu kommunizieren und damit um Verständnis für eine minimale Erhöhung der Kursgebühren zu werben. Wir reden über 2,50 Euro/ Kunde/ Monat. Niemand würde sich dem verweigern.

Eine Kombination der Pläne A und B wäre zweifelsohne das Optimum, wofür sich die Studioleiterin im Übrigen letztendlich entscheiden hat. Ach schön, wir freuen uns!